Die Verhandlung findet unter Auschluss der Öffentlichkeit statt.
Zu Beginn der Verhandlung in Müchen beantragten die Verteidiger, das Verfahren aufzueben: Da die Angeklagten in der Schweiz Wohnsitz hätten. Das Gericht lehnte den Antrag umgehend als unbegründet ab.
Ein Verteidiger sagte den Medien, dass in der Verhandlungspause ein Jugendlicher zu seinem Gutachten und zu seiner Person Angaben machte.
Die drei Jugendlichen haben während einer Klassenreise in München, wahllos auf fünf Passanten eigenprügelt. Die Höchststrafe die vom Staatsanwalt beantragt wurde lautet für die Tat maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe. (THZ)



