Georgien klagt gegen Moskau

Russische Truppen in Georgien (AFP)

Menschenrechtsgericht prüft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird eine Staatenklage Georgiens gegen Russland prüfen.
Wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte, wurde die Beschwerde für zulässig erklärt. Georgien wirft Moskau vor, nach der Festnahme von vier russischen Offizieren in Georgien im September 2006 georgische Einwanderer in Russland willkürlich schikaniert und unterdrückt zu haben.

Der Klage zufolge wurden nach dem sogenannten Spionagestreit "mindestens 2380 Georgier" in Russland festgenommen. Außerdem habe es Massen-Ausweisungen von georgischen Staatsbürgern gegeben. Davon seien viele Studenten betroffen gewesen. Georgien macht unter anderem Verletzungen der Grundrechte auf Freiheit, Schutz des Familienlebens und Ausbildung geltend, sowie Verstöße gegen das Verbot von Folter und Diskriminierung.

Russland weist jeden Zusammenhang zwischen der Festnahme der Offiziere in Georgien und dem Vorgehen gegen georgische Einwanderer zurück. Die Sanktionen seien keine Vergeltungsmaßnahme gewesen, sondern Teil des russischen Kampfes gegen illegale Einwanderung. Mit einem Urteil des Straßburger Gerichts ist frühestens in mehreren Monaten oder gar Jahren zu rechnen.

Beim Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit noch eine zweite Staatenklage der georgischen Regierung gegen Moskau anhängig. Sie war im vergangenen August eingereicht worden - nach der russischen Militärintervention in der abtrünnigen georgischen Provinz Südossetien. Tiflis wirft Moskau in dieser Klage Verstöße gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens und gegen das Folterverbot vor. Über die Zulässigkeit dieser Beschwerde ist noch nicht entschieden.

In der fast 60 Jahre alten Geschichte des Straßburger Gerichtshofs wurden bisher nur fünf Staatenklagen eingereicht: Von Irland gegen Großbritannien im Zusammenhang mit den Ulster-Konflikt, von Dänemark gegen die Türkei wegen der Folter eines türkischstämmigen Dänen, von Zypern gegen die Türkei wegen der türkischen Besetzung des Nordteils der Insel sowie die beiden Klage Georgiens gegen Russland.

Beim Gerichtshof sind außerdem mehr als 2700 Beschwerden anhängig, die von Bürgern der von Russland unterstützten Provinz Südossetien gegen Georgien eingereicht wurden. Die Kläger werfen Tiflis vor, während des bewaffneten Konflikts vom August 2008 in Südossetien Zivilisten getötet, gefoltert und ihre Häuser zerstört zu haben.
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