03.11.2008 | 16:50

Lidl täuscht Kunden mit Einwegflaschen

Foto: DDP/AFP

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat der Supermarktkette Lidl vorgeworfen, Verbraucher mit Einwegflaschen zu täuschen und ihre Kunden dadurch um Geld zu bringen. Der Discounter führe seine Kunden in die Irre, indem er Bier und Mixgetränke in Einwegflaschen verkaufe, die Mehrweg-Flaschen täuschend ähnlich sähen, erklärte die DUH am Montag in Berlin. Lidl wies die Vorwürfe zurück.

Viele Verbraucher gäben ihre Lidl-Einwegflaschen im herkömmlichen Getränkehandel zurück, erklärte die Umwelthilfe. Dort würden Mitarbeiter genauso wie Leergutautomaten sie aber als normale Mehrwegflaschen erkennen - für die es nur acht Cent Pfand gibt und nicht 25 Cent wie auf Einwegflaschen. Die DUH wolle gegen Lidl daher wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz klagen, erklärte der Verband. Der Discounter könne juristische Schritte jedoch noch abwenden, wenn er den Verkauf der umstrittenen Einwegflaschen bis zum Wochenende einstelle.

Eine derartige "ganz offensichtlich gewollte Irreführung gutgläubiger Verbraucher" sei einzigartig im Lebensmitteleinzelhandel, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Da steckt System dahinter." Neben Lidl profitierten auch die Brauereien, die die Getränke abfüllten. Insgesamt betrage die Quote der nicht zu Lidl zurück gebrachten Pfandflaschen zwischen 20 und 25 Prozent, erklärte die DUH.

Lidl erklärte, das Unternehmen verkaufe ausschließlich Getränke in Einwegflaschen, und diese seien "eindeutig als Einweg-Pfandgebinde" gekennzeichnet. Die Kunden würden über die Höhe des Einweg-Pfandes in Höhe von 25 Cent "auf dem Preisschild ausdrücklich hingewiesen". Der Großteil der bei Lidl gekauften Flaschen werde auch beim dem Discounter wieder zurück gegeben.

Wenn die Rücknahme von Einweg-Pfandflaschen "im mehrwegorientierten Einzelhandel zu Irritationen führt und es in Einzelfällen dazu kommt, das Kunden zu wenig Pfand ausbezahlt bekommen, ist dies nicht im Sinne von Lidl", erklärte der Discounter. Ein Lösung für das Problem sei, das der Gesetzgeber ein einheitliches Pfand für Ein- und Mehrweg-Flaschen einführe.

Auch der Deutsche Brauer-Bund (DBB) verteidigte sich gegen die Vorwürfe der DUH. Die Brauereien erfüllten die gesetzlichen Kennzeichungspflichten für Einwegflaschen "ohne Einschränkung", teilte der DBB mit. Die Anschuldigungen der DUH, die Verwechslung von Einweg- und Mehrwegflaschen brächte den Unternehmen erhöhte Pfandeinnahmen, seien "unbegründet". Bei Bier betrage der Marktanteil von Einwegflaschen lediglich 1,2 Prozent. Die DUH füge den Brauern durch ihre Vorwürfe einen Imageschaden zu und verunsichere die Verbraucher, teilte der DBB mit.

AFP | DAS JOURNAL
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