"BIPA Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass sie mit der BIPA Bestpreisgarantie auf alle 100 gekennzeichneten BestPreis-Artikel den günstigsten Preis in Österreich erhalten", so Mag. Corinna Tinkler, Pressesprecherin und Leiterin Unternehmenskommunikation REWE Group Austria, "der Test der Arbeiterkammer ist fehlerhaft."
Fehler 1: Unterschiedliche Produkte wurden verglichen
Die Arbeiterkammer wirft BIPA vor, dass das Preisversprechen der BIPA Bestpreisgarantie nicht eingehalten wird. Jedoch basiert diese Aussage teilweise auf falschen Daten. "Beispielsweise basiert der Preisvergleich zu den Rasierklingen, den die Arbeiterkammer in der Presseaussendung nennt, auf dem Vergleich zweier verschiedener
Produkte. Das von der Arbeiterkammer genannte Produkt, die Gillette Fusion manuell Klingen (8 Stück), kostete bei BIPA tatsächlich die angegebenen EUR 24,99 bei Nutzung der BIPACARD. Die Arbeiterkammer hat anstatt der Gillette Fusion manuell Klingen (8 Stück), die sich in der BIPA Bestpreisgarantie befinden, die Gillette Fusion Power Stealth Klingen (8 Stück) bei BIPA gekauft - also ein anderes Produkt. Die Gillette Fusion Power Stealth Klingen (8 Stück) haben am Markt grundsätzlich einen höheren Preis, diese kosten bei BIPA EUR 32,99. Die Anschuldigung von der Arbeiterkammer ist nicht haltbar", so Tinkler weiter.
Fehler 2: Produkt muss beim Mitbewerber nicht gekauft werden, günstigerer Preis beim Mitbewerb muss nur nachgewiesen werden.
"BIPA beobachtet die Preise des Mitbewerbes: Sobald wir von einem niedrigeren Preis erfahren, wird der Preis von BIPA für die Dauer des Mitbewerber-Angebots auf diesen Preis gesenkt", so Tinkler. Ab heute Nachmittag werden die Gillette Fusion manuell Klingen (8 Stück) deshalb um die Preisdifferenz von 4 Cent herabgesetzt.
Sollte es doch einmal passieren, dass BIPACard-Kunden im Zeitraum des Mitbewerber-Angebotes bei BIPA mehr bezahlt haben, bekommen sie den Differenzbetrag zum Preis des Mitbewerbs ausbezahlt - mit Vorweis des BIPA Kassenbons und dem Nachweis des Mitbewerber-Preises, beispielsweise im Flugblatt. Das Produkt muss nicht - wie von der Arbeiterkammer angegeben - gekauft werden. (OTS)