Umweltschützer kritisieren aber, dass sich
Verbraucher damit auf eine zum Teil weite höhere
Belastung mit Schadstoffen einstellen müssen, wenn sie
künftig Obst und Gemüse kaufen. Das europaweite
Netzwerk der Pestizid-Gegner, PAN Europe, hat deshalb
bereits Klage vor dem Gericht erster Instanz des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingelegt.
Das EU-Parlament und die Regierungen im EU-Ministerrat
hatten im Frühjahr 2005 die Vereinheitlichung der
Grenzwerte beschlossen, die bis dahin von den
Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegt wurden.
Wie diese EU-Grenzwerte aussehen, sollte die EU-Kommission
festlegen, die dazu im Januar eine fast 400 Seiten lange
Liste beschloss. Darin wurden für jede Art von Obst,
Gemüse, Fleisch und Milchprodukten spezifische
Grenzwerte für jeden einzelnen Wirkstoff der
Pflanzenschutzmittel festgeschrieben.
Der Industrieverband Agrar in Deutschland
begrüßte die Einheitsregeln als Gewinn an
Transparenz zugunsten der Verbraucher. Greenpeace und die
österreichische Umweltorganisation Global 2000
bemängeln dagegen, die Kommission habe einfach den
jeweils höchsten national geltenden Wert zur
EU-Richtschnur erklärt, womit in vielen Mitgliedstaaten
jetzt vielfach höhere Belastungen erlaubt seien. Nach
einer von den Organisationen vorgelegten Studie sollen fast
700 der neuen EU-Grenzwerte für Obst und Gemüse zu
hoch sein. Vor allem bei Äpfeln, Birnen, Trauben und
Paprika seien die am 1. September erlaubten Belastungen oft
so hoch, dass akute und chronische Gesundheitsschäden
drohten. Dies gelte insbesondere für Kinder.