Nach Prüfung der Beschwerde kamen die Richter nun zu dem Schluss, dass
eine Überweisung des Falles an die US-Justiz keinen Grundrechtsverstoß
darstellt. Der Straßburger Gerichtshof war die letzte Hoffnung des
Hackers, einer Auslieferung steht nun nichts mehr im Wege.
Der
42-Jährige hatte geltend gemacht, dass ihm bei einer Verurteilung in
den USA Misshandlung und menschenunwürdige Behandlung drohten. Diesem
Argument schloss sich das Straßburger Gericht nicht an. McKinnon, der
sich im Netz "Solo" nannte, ist laut USA der gefährlichste
Computerhacker aller Zeiten. Er war 2001 und 2002 in 97 Rechner der
US-Armee und der Raumfahrtbehörde NASA eingedrungen. In den Vereinigten
Staaten drohen ihm wegen Sabotage bis zu 70 Jahre Gefängnis.
McKinnon
beteuerte stets, er habe sich lediglich aus Neugier und auf der Suche
nach neuen Erkenntnissen über Ufos in die Sicherheitssysteme der USA
eingehackt. Dabei knackte er nach US-Angaben jedoch 950 Passwörter und
löschte Dateien zum Munitionsvorrat eines Marinestützpunkts. Den
entstandenen Sachschaden beziffern die USA auf umgerechnet rund 580.000
Euro.