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Europagericht lässt Auslieferung von Hacker an USA nun doch zu

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich der Auslieferung des Hackers Gary McKinnon an die USA nicht widersetzen. Dies gab die Pressestelle des Gerichts am Donnerstag ohne nähere Begründung bekannt. Am 12. August hatte das Gericht London zunächst angewiesen, die Auslieferung bis 29. August um Mitternacht auszusetzen.

Nach Prüfung der Beschwerde kamen die Richter nun zu dem Schluss, dass eine Überweisung des Falles an die US-Justiz keinen Grundrechtsverstoß darstellt. Der Straßburger Gerichtshof war die letzte Hoffnung des Hackers, einer Auslieferung steht nun nichts mehr im Wege.

Der 42-Jährige hatte geltend gemacht, dass ihm bei einer Verurteilung in den USA Misshandlung und menschenunwürdige Behandlung drohten. Diesem Argument schloss sich das Straßburger Gericht nicht an. McKinnon, der sich im Netz "Solo" nannte, ist laut USA der gefährlichste Computerhacker aller Zeiten. Er war 2001 und 2002 in 97 Rechner der US-Armee und der Raumfahrtbehörde NASA eingedrungen. In den Vereinigten Staaten drohen ihm wegen Sabotage bis zu 70 Jahre Gefängnis.

McKinnon beteuerte stets, er habe sich lediglich aus Neugier und auf der Suche nach neuen Erkenntnissen über Ufos in die Sicherheitssysteme der USA eingehackt. Dabei knackte er nach US-Angaben jedoch 950 Passwörter und löschte Dateien zum Munitionsvorrat eines Marinestützpunkts. Den entstandenen Sachschaden beziffern die USA auf umgerechnet rund 580.000 Euro.

AFP
28.08.2008 | 18:50
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