02.11.2008 | 11:08

Heftige Greenpeace-Kritik an EU-Behörde EFSA

Genmais (AFP)

Die Europäische Lebensmittel-Sicherheitsbehörde EFSA attestierte drei gentechnisch veränderten Maissorten Ungefährlichkeit, obwohl mögliche Langzeitschäden für Mensch, Tier und Natur nicht untersucht worden sind, kritisiert die Umweltorganisation Greenpeace heute in einer Aussendung. Damit hat die EFSA einmal mehr gegen geltende EU-Vorschriften verstoßen.

Seit Jahren bemängeln mehrere EU-Mitgliedsstaaten an der EFSA, dass von ihr bislang noch kein einziger Antrag auf Zulassung eines GVO (gentechnisch veränderter Organismus) abgelehnt worden ist. Die aktuelle französische Ratspräsidentschaft hat deshalb eine Initiative zur Verbesserung der Risikoabschätzung durch die EFSA gestartet. Erste diesbezügliche Ergebnisse werden bis zum EU-Umweltrat am 4. Dezember des Jahres erwartet.

Doch in genau diesem Zeitraum bescherte die EFSA den drei Maissorten Bt11 von Syngenta, 1507 von Pioneer-Dow und MON810 von Monsanto neuerlich ein positives Zeugnis. Letzterer wurde erneut überprüft, weil sein Anbau dieses Jahr wegen Sicherheitsbedenken - nach Österreich - auch von Frankreich verboten wurde. Bt11 und 1507 von Pioneer sind ebenfalls bereits zum zweiten Mal untersucht worden, weil das erste Urteil der EFSA zu stark in die Kritik geriet. 

"Die EFSA winkt sämtliche Anträge der Biotech-Konzerne einfach durch", kritisiert Greenpeace-Sprecher Philipp Strohm. "Damit macht sie sich zur Lachnummer der Wissenschaft und gefährdet gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung in die Europäische Union", so Strohm weiter.

Erst im April dieses Jahres wurde die EFSA von EU-Umweltminister Dimas aufgefordert, ihre Expertise bei Langzeit-Untersuchungen zu verbessern. "De facto ist die EFSA derzeit nicht in der Lage, Langzeit-Analysen über die Gefahr von GVO auf Mensch, Tier und Natur durchzuführen, obwohl ihr das eigentlich bindend vorgeschrieben wird", stellt Strohm fest. Deshalb fordert Greenpeace die Europäische Kommission auf, so lange keine neuen GVO mehr zuzulassen, solange die EFSA nicht in der Lage ist, die an sie gestellten Anforderungen auch zu erfüllen. (OTS)

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