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Verfasst am
12.01.2010 | 14:40
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DAS JOURNAL - dasjournal.net

Abzocker-Fax tarnt sich als Gelbe Seiten

Gratis-Eintrag entpuppt sich als kostspieliges Täuschungsmanöver

Wien - Eine neue Welle von Abzocker-Faxen führt derzeit Unternehmen und Endverbraucher auf unverschämte Weise in die Irre. Getarnt als angeblicher Gratis-Eintrag in die Gelben Seiten wird versucht, den Adressaten mit fragwürdigen Angeboten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie der Internet-Marketingexperte und Blogger Michael Kohlfürst von Promomasters aufzeigt, handelt es sich dabei um eine unerwünschte Werbezusendung, die bis zu 150 Euro pro Monat kosten kann.

Darüber hinaus wird mit einer plakativen Platzierung des Logos der Telekom Austria vorzutäuschen versucht, ein seriöses Unternehmen zu sein. Wird das Fax vollständig ausgefüllt und an eine angegebene Klagenfurter Adresse geschickt, so erwirbt man damit offenbar einen Eintrag in ein nicht definiertes Firmen-Verzeichnis, der sich monatlich mit den genannten 150 Euro zu Buche schlägt.

Kein Einzelfall - kaum Anzeigen

"Leider handelt es sich bei diesem Fax um keinen Einzelfall. Ich erhalte immer wieder Faxe, E-Mails und Postzusendungen deren Ziel es ist, arglose Empfänger zu täuschen", sagt Kohlfürst im pressetext-Interview. Dabei würden die Versender sowohl gegen das E-Commerce-Gesetz (ECG) als auch gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen, da es sich meist um unerwünschte Post handle. "Im konkreten Fall verstößt der Sender meiner Ansicht nach auch gegen die Auszeichnungspflicht, da nicht hervorgeht, mit wem man einen Vertrag eingeht", meint Kohlfürst.

Auch Rechtsanwalt Peter Harlander weist auf die Verstöße solcher Spam-Zusendungen hin. "Werbefaxe, Werbeanrufe und Werbe-Mails verstoßen ohne Einwilligung des Adressaten gegen das TKG. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 37.000 Euro," so Harlander gegenüber pressetext. Dazu käme es jedoch mangels Anzeigen vergleichsweise selten. "Die meisten Adressaten illegaler Werbekontakte wählen stattdessen den Zivilrechtsweg, wo via Abmahnung oder Unterlassungsklage die Unterlassung weiterer Zusendungen gefordert wird."

Betrügerfirmen aus dem Ausland

Erfolg dürfen sich Geschädigte allerdings nur dann erwarten, wenn der Versender rechtlich greifbar ist, was laut Harlander insbesondere bei illegalem Werbe-Spam nur höchst selten der Fall ist. Die meisten Versender würden sich hinter rasch wechselnden Briefkastenfirmen aus dem Ausland verschanzen, so Harlander.

Eine vehemente Warnung vor den irreführenden Aussendungen spricht auch der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb aus. "Wir haben solche Faxe schon von mehreren Seiten erhalten, immer häufiger scheint dabei überhaupt kein Absender auf", erklärt Hannes Seidelberger, Geschäftsführer beim Schutzverband, auf Nachfrage von pressetext. Auch die Faxnummer sei meist nur scheinbar aus dem Inland und liege in Wahrheit dann ganz woanders, betont auch Seidelberger.

Aufstand der Ehrlichen

Als Internet-Marketingprofi kann Kohlfürst den Branchenverzeichnissen von Abzockern, wie im aktuellen Fall, absolut nichts abgewinnen. "Solche Verzeichnisse haben null Wert. Bei vielen ist nicht mal bekannt, in welchen Gelben Seiten das Unternehmen gelistet würde." Daher rät Kohlfürst eher zum "Aufstand der Ehrlichen". "Wenn Unternehmer und Endverbraucher besser geschult sind und bei Spammern nicht mehr einkaufen, dann wird diesen die Geschäftsgrundlage entzogen."

Aufklärung der Nutzer und das umgehende rechtliche Belangen der Verursacher könne dazu führen, dass die Abzocker sofort auf andere Märkte ausweichen. Seidelberger ergänzt jedoch, dass Gerichte und Strafbehörden bisher noch nicht die ausreichende Unterstützung in solchen Fällen bieten würden. "Wir haben schon tausende Unternehmer davor bewahrt, etwas zu zahlen. Allerdings werden wir nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn uns die Gerichte voll dabei unterstützen."


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Claudia Zettel

Angelika Marianne Wohofsky 30.08.2010 | 11:36

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